Mittelvergabe zur Umsetzung von Maßnahmen im DIJW

Bekanntmachung: Deutsch-Israelisches Jahr der Wissenschaft und Technologie 2008
Mittelvergabe zur Umsetzung von Maßnahmen im DIJW

Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschaftskooperation sichtbar machen, fördert das BMBF kleinere und mittlere Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, im Speziellen Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jahr der Wissenschaft und Technologie leisten und von April bis Dezember 2008 statt finden.

Hintergrund

In den Beziehungen zwischen Israel und Deutschland stellt die wissenschaftliche Zusammenarbeit bis heute eine tragende Säule dar.
Das Deutsch-Israelische Jahr der Wissenschaft und Technologie soll die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschaftskooperation sichtbar machen. Darüber hinaus möchte es dem Forschungsstandort Deutschland in Israel eine Öffentlichkeit geben. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern beider Länder, damit sich die exzellenten Forschungsbeziehungen zwischen Deutschland und Israel auch in der nächsten Generation fortsetzen können.

Was wird gefördert?

Das BMBF fördert im Rahmen des Deutsch-Israelisches Jahres der Wissenschaft und Technologie kleinere und mittlere Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, im Speziellen Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jahr leisten und von April bis Dezember 2008 statt finden.
Zuwendungsfähig sind Reisekosten (Reisen deutscher Experten, Gastaufenthalte ausländischer Experten in Deutschland), Veranstaltungskosten sowie Kosten für PR- und Öffentlichkeitsarbeit.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Es wird erwartet, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller Eigenmittel von mindestens 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Falls der Antragsteller darstellen kann, warum keine Eigenmittel eingesetzt werden können, kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100% gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuwendung. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach den untenstehenden Auswahlkriterien getroffen.

Das Internationale Büro des BMBF im DLR wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellerinnen und Antragstellern förderwürdiger Vorhaben einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Wissenschaftsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, forschende KMU, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland sowie Organe der Bundesländer, der Kommunen und Städte.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Realisierungs- und Erfolgchance im Sinne der Ziele der Bekanntmachung sowie durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller.
Die beantragten Maßnahmen müssen in diesem Jahr (2008) durchgeführt und abgeschlossen werden. Nach Beendigung des Vorhabens ist ein Bericht vorzulegen.

Auswahlkriterien

  • Deutlicher Beitrag zur Deutsch-Israelischen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie
  • Zeitlicher Rahmen (Veranstaltungszeitraum bis einschl. Dezember 2008)
  • Sichtbarkeit/ Öffentlichkeitswirksamkeit/ aktive Medienarbeit
  • Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Folgeaktivitäten
  • Erfolgsaussicht
  • Nutzen für die beteiligten Partner
  • Originalität der Projektidee

Verfahren

Anträge können bis zum

15. November 2008

eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und ggf. zu beteiligten Partnern (Kontaktdaten)
  2. Projekttitel
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit Israel
  4. Projektbeschreibung (max. 1 Seite)
  5. Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten
  6. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zur eingesetzten Eigenleistung und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten (s. Excel-Tabelle).

Interessenten reichen dem Internationalen Büro im PT DLR ihren Antrag per e-mail und per Post (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) in deutscher Sprache ein.

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Kontakt aufzunehmen:

Nadia Meyer
Internationales Büro des BMBF im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel: +49(0)228-3821 411
Fax: +49(0)228-3821 444
nadia.meyer@dlr.de

Petra Ruth Mann
Internationales Büro des BMBF im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel: +49(0)228-3821 461
Fax: +49(0)228-3821 444
petra-ruth.mann@dlr.de

Beatrix Wegner
Internationales Büro des BMBF im DLR
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel: +49(0)228-3821 459
Fax: +49(0)228-3821 444
beatrix.wegner@dlr.de

Über die Förderentscheidung wird zeitnah informiert.

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